Forwarded from rai Raimund
Statement von Tom Lausen zum falsches ZI Statement vom 13.12.2022

"Um die Kollektive in den Schritten 2 und 3 vergleichen zu können, muss sich der gesamte Datensatz auf Versicherte beziehen, die im Jahr 2021 mindestens eine ärztliche Leistung in mindestens einem Quartal in Anspruch genommen haben.
https://www.zi.de/presse/presseinformationen/13-dezember-2022"


Angesichts der inhaltlich irreführenden und falschen Erklärung des ZI, Zentralinstitut der Kassenärztlichen Vereinigung (Dr. Stillfried) möchte ich folgende Erklärung abgeben:


15.12.2022


Ich, Tom Lausen, habe allein über 100.000 Todesfälle bei den Kodierungen I46 und R96-R99 (plötzliche unklare Herztodesfälle oder plötzliche unklare Todesfälle) unter zahlreichen Kodierungen von 2016 - 2020 in den offiziellen amtlichen Datenlieferungen vom 28.11.2022 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gefunden.

Über 100.000 Tote (I46 und R96-R99) aus den Jahren vor 2021 können logischerweise nicht mehr in 2021 zum Arzt gegangen sein. Diese Menge an gefilterten Versicherten mit „plötzlichem Tod" schliesst aus, dass es sich um sehr seltene Datenfehler handelte.

Herrn Stillfrieds Behauptung entbehrt jeglicher Grundlage, dass es sich bei den Datenlieferungen NUR um solche Versicherte handelte, die in 2021 zum Arzt gingen. Die Behauptung von Dr. Stillfried unter anderem veröffentlicht durch den Faktenchecker der DPA ist

>> FALSCH.


Die Datenlieferungen enthalten nicht bloss eine Versichertenmenge, die 2021 einmal beim Arzt waren, sondern alle gefilterten Versicherten von 2016 - 2021.

Damit sind auch Dr. Stillfrieds weitere Schlussfolgerungen von Dr. Stillfried falsch.





https://dpa-factchecking.com/germany/221213-99-888455/



Dr. Stillfried hat nicht einmal mitgeteilt, wie er zu seinen Thesen gelangt ist, und welche Selektionsschritte der Daten er bei seiner Untersuchung angewendet hat. Ich verstehe nicht, wieso das Statement von Herrn Dr. Gassen mit dem Statment des ZI verglichen wird. KV und ZI sind nahezu „hausintern“. Dr. Gassen bestätigt die Daten in seinem Statement, Dr. Stillfried vom ZI vermutet Datenfehler.

Offenbar weiss man im eigenen Hause nicht, welche Datenintegrität man den gefilterten Daten zuordnen kann. Es steht zu vermuten, dass die Stellungnahme von Dr. Stillfried lediglich zur Verwirrung der Öffentlichkeit formuliert worden ist, fachlich jedenfalls sind sie falsch und auch für die Öffentlichkeit unbelegt undintransparent. 

Die KBV war verpflichtet über "Frag den Staat" korrekte Daten abzuliefern. Vermutungen zu Datenlieferung und deren Entsehung oder Wünsche der Auswertenden verbieten sich. Herr Dr. Stillfried hat zudem noch die irreführende Annahme aufgestellt, wie der Datenanfragende wohl beabsichtigte, die Daten auszuwerten.

Die Schlüsse, die Dr. Stillfried zog sind schlicht irreführend und falsch in Bezug auf die gegenständliche Datenlieferung der KBV.

Die Datenanfragen waren komplett eindeutig und unmissverständlich, sonst hätte die KBV Rückfragen stellen müssen, dies tat sie nicht. Auch gab es keinerlei Hinweise, dass die Datenlieferungen von den Datenanfragen abweichen würden. Im Gegenteil, die von der KBV beigefügten Hinweise einer ersten Anfrage bestätigen die Lieferung von korrekten 2 beantragten unterschiedlichen Datenlieferungen aus ca. 2,5 Mio. und 69,5 Mio Versicherten.

Das sind alle Versicherten, hier auch eindeutig regulär solche, die vor 2021 gestorben waren.

Die Auswertungen zu diesen Daten sind zulässig, die Daten korrekt angefragt und auch korrekt geliefert.Das ZI vesucht mit verwirrenden Erklärungen, die Diskussion zu beerdigen.

Fachliche Auskünfte aus ZI Recherche zur Entsehung des Datensatzes hat das ZI nicht zur Verfügung gestellt. Es ist methodich nicht offengelegt und nicht klar, was das ZI gemacht haben will. Damit kann dessen Antwort keinen Bestand haben.


Die Zahlen:

Plötzliche Todesfälle (Ausschnitt von allen anderen Todesfällen) in den Daten der KBV








KBV-Daten als csv

Verarbeitungsschritte
1.) PDF >> Excel
2.) Excel >> csv





Anschreiben 1 an Herrn Sichert




Anschreiben bei 2.
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