Holokaustüberlebende soll morgen 11.01.2023 zweimal eine medizinische Zwangsmassnahme erhalten: Sie soll gegen Ihre bewußte Entscheidung mit Gewalt gegen COvid-19 geimpft werden. Ferner soll sie Zwangseingewiesen werden in eine psychiatrische Einrichtung.
Dort soll Sie zweimal gegen COVID-19 geimpft werden. Die Frau hat sich bewußt gegen diese Impfung entschieden und wird jetzt als Holocaustüberlebende in Deutschland einer mendizinischen Zwangsmassnahme unterzogen
Bitte verteilt dies wo ihr nur könnt.
Nur die Öffentlichkeit kann diese Frau noch schützen
Aus dem Urteil: Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt hat durch die Richterin am Amtsgericht Dr Luipold am 06.12.2022 beschlossen: Die Unterbringung der Betroffenen durch die Betreuerin in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses bzw. einer geschlossenen Abteilung einer Pflegeeinrichtung wird bis längstens 05.12.2024 genehmigt Die Einwilligung der Betreuerin in folgende ärztliche Zwangsmaßnahme - Impfung gegen Covid19 (Corona) durch zwei Impfungen zur Grundimmunisierung je weils nach internistischer Prüfung der Impffähigkeit wird bis längstens 16.01.2023 genehmigt. Die genannte Maßnahme ist unter der Verantwortung eines Arztes durchzuführen
Die Durchführung der Impfung gegen Covid19 gegen den Willen der Betroffenen ist im Rahmen der Unterbringung zum Wohle der Betroffenen erforderlich, um einen drohenden erheblichen ge sundheitlichen Schaden von ihr abzuwenden. Es wurde zuvor erfolglos versucht, die Betroffene von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen. Der erhebliche gesundheitliche Schaden kann durch keine andere der Betroffenen zumutbare Maßnahme abgewendet werden Der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Maßnahme überwiegt die zu erwartenden Beeinträchti gungen der Betroffenen erheblich.