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Holokaustüberlebende soll morgen 11.01.2023 zweimal eine medizinische Zwangsmassnahme erhalten: Sie soll gegen Ihre bewußte Entscheidung mit Gewalt gegen COvid-19 geimpft werden. Ferner soll sie Zwangseingewiesen werden in eine psychiatrische Einrichtung.

Dort soll Sie zweimal gegen COVID-19 geimpft werden. Die Frau hat sich bewußt gegen diese Impfung entschieden und wird jetzt als Holocaustüberlebende in Deutschland einer mendizinischen Zwangsmassnahme unterzogen

Bitte verteilt dies wo ihr nur könnt.

Nur die Öffentlichkeit kann diese Frau noch schützen

Aus dem Urteil:
Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt hat durch die Richterin am Amtsgericht Dr Luipold am
06.12.2022 beschlossen:
Die Unterbringung der Betroffenen durch die Betreuerin in der geschlossenen Abteilung eines
psychiatrischen Krankenhauses bzw. einer geschlossenen Abteilung einer Pflegeeinrichtung wird
bis längstens 05.12.2024 genehmigt
Die Einwilligung der Betreuerin in folgende ärztliche Zwangsmaßnahme
- Impfung gegen Covid19 (Corona) durch zwei Impfungen zur Grundimmunisierung je
weils nach internistischer Prüfung der Impffähigkeit
wird bis längstens 16.01.2023 genehmigt.
Die genannte Maßnahme ist unter der Verantwortung eines Arztes durchzuführen

Die Durchführung der Impfung gegen Covid19 gegen den Willen der Betroffenen ist im Rahmen
der Unterbringung zum Wohle der Betroffenen erforderlich, um einen drohenden erheblichen ge
sundheitlichen Schaden von ihr abzuwenden. Es wurde zuvor erfolglos versucht, die Betroffene
von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen. Der erhebliche gesundheitliche
Schaden kann durch keine andere der Betroffenen zumutbare Maßnahme abgewendet werden
Der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Maßnahme überwiegt die zu erwartenden Beeinträchti
gungen der Betroffenen erheblich.
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