⬆️Schon etwas älterer Artikel⬆️Aber noch immer aktuell.
Der Wind dreht sich.
Straftaten gegen die Menschlichkeit verjähren nicht. Hier geht es nicht um einzelne Fälle, sondern um eine systematische Ausgrenzung und einen ausgedehnten Angriff auf die Menschenrechte und die körperliche Unversehrtheit eines Teils der Zivilbevölkerung.
Wer sich in die Falle des "Abwägens" ziehen lässt, akzeptiert schädigende staatliche Übergriffe auf Unschuldige für "die gute Sache". Doch wer definiert, was die "gute Sache" ist. Wen und wieviele Menschen darf man für die "gute Sache" töten oder erheblich schädigen?
Wenn der Staat keine Unschuldigen töten oder verletzen darf, sind Kriege unmöglich.
Wenn der Staat keine Unschuldigen töten oder verletzen darf, sind
Impfpflichten unmöglich.
Der Staat muss seine Bürger schützen und alles nur erdenklich Mögliche dafür tun.
Er darf dabei aber für den Schutz nicht wissentlich und wollend unschuldige Menschen töten oder verletzen.
Diese Regeln sind eigentlich sehr einfach. Allerdings erfordert dies Diplomatie und Selbstreflexion.
Diese Regeln sind auch nicht meine Idee. Man findet sie hier:
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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte-
Europäische Menschenrechtskonvention-
Europäische Grundrechtecharta-
Grundgesetz um nur einige zu nennen.
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