💥Polizeigewerkschaft wehrt sich gegen Polizeibeauftragten💥

Die Ampelregierung und an vorderster Front die Grünen wollen die Gewaltenteilung weiter aushebeln.
Anstatt Polizei und Staatsanwaltschaften unabhängig zu machen, will man diese jetzt vollständig der Parteienkontrolle unterwerfen.

Auf X hat die Gewerkschaft der Polizei die Problematik gut zusammengefasst:

"Ampel will rechtsstaatliche Prinzipien aushebeln

Am 27.11.2023 fand die öffentliche Anhörung zur Einführung eines Polizeibeauftragten auf Bundesebene im Bundestag statt.

Die Gewaltenteilung gehört zu den Prinzipien unserer Demokratie und ist im Grundgesetz verankert.
Die staatliche Gewalt ist in mehrere Gewalten aufgeteilt: Die legislative (gesetzgebende), die exekutive (vollziehende) und die judikative (Recht sprechende) Gewalt sollen sich gegenseitig kontrollieren und staatliche Macht begrenzen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Grundlagen für ein neues Amt einer Polizeibeauftragten oder eines Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag für die folgenden Polizeien des Bundes geschaffen werden, für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Polizei beim Deutschen Bundestag.

Mit umfangreichen Rechten inklusiver einer vollumfänglichen Amtshilfe durch Gerichte wird hier die Gewaltenteilung mit Füßen getreten.

Auf der Seite der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ist dazu folgendes zu lesen:
„Der oder die Polizeibeauftragte wird wirksame Kompetenzen erhalten. Er oder sie wird eigene Ermittlungen parallel zu möglichen Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren fortführen, wenn damit ein eigenes Erkenntnisinteresse verbunden ist. Gerichte, Strafverfolgungs- und Verwaltungsbehörden sind zur Übermittlung von Akten oder Dateien verpflichtet, damit der oder die Bundespolizeibeauftragte die Ermittlungen umfassend durchführen kann. Auch können Dienststellen der Polizeien ohne vorherige Anmeldung betreten und die Bediensteten befragt werden. Damit ist die Einrichtung des oder der Bundespolizeibeauftragten ein großer Erfolg für die Bürger*innen-Rechte und die parlamentarische Kontrolle.“

Ist man nicht zufrieden mit einem Urteil eines Verwaltungs- und Strafgerichtes (Judikative), so wendet man sich zukünftig an die Legislative. Die Legislative, die ja eigentlich dafür da ist, Gesetze (inkl. fragwürdiger Gesetze wie das Polizeibeauftragtengesetz) zu erarbeiten und zu verabschieden.
"

Mein Kommentar:

Die Polizei muss unabhängig sein. Es war gerade die bereits bestehende Abhängigkeit von politischen Narrativen, die die Polizei in den letzten drei Jahren zum Hilfsorgan des Corona-Narrativs gemacht hat. Diese Abhängigkeit zu verstärken, ist typisches Merkmal eines totalitären Regimes und nicht einer Demokratie.
Es braucht eine unabhängige Polizeibehörde, die Fehlverhalten - auch strukturelles - aufklären und ermitteln kann.

Der Polizeibeuftragte ist der nächste Schritt zur totalen Überwachung.

Mein Kanal:

teleg.eu/s/RA_LUDWIG

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