đŸ’„Die UngerechtenđŸ’„

Nicht nur die Politik verweigert die AufklÀrung, auch die Gerichte wollen ihre Taten unter den Tisch kehren.

Am 19. November 2021 hat das SĂ€chsische Oberverwaltungsgericht in einer Eilentscheidung beschlossen, dass die EinfĂŒhrung einer 2-G-Regel fĂŒr Konzerte rechtmĂ€ĂŸig sei.
BegrĂŒndet wurde dies damit, dass mRNA-geimpfte Menschen weniger ansteckend seien als ungeimpfte.

Dass weder die zustĂ€ndige Zulassungsbehörde EMA noch die Hersteller des Impfstoffs von einem Schutz vor Übertragung ausgegangen sind, interessierte die Richter damals nicht.
In einem postfaktischen Zeitalter reicht es, moralisch auf der richtigen Seite zu stehen. Tatsachen stören das eigene Wohlbefinden nur.

Dieselben Richter versuchen nun, dieses Verfahren gar nicht erst inhaltlich werden zu lassen. In einer Nacht und Nebel Aktion hatte die sÀchsische Landesregierung bereits am selben Tag eine neue Corona-Notverordnung beschlossen. Das SÀchsische OVG ist nun der Auffassung, dass die Klage gegen die 2G-Regelung unzulÀssig sei, weil diese zu spÀt eingereicht wurde.

Quelle:
http://tinyurl.com/Julia-Neigel-2G

Mit diesem Trick versucht sich das Gericht um die inhaltliche Befassung mit den eigenen Fehlern herumzumogeln.

Das Anwaltsteam mit Prof. Martin Schwab, Kiril Stawrew von der GGG und mir, wird am 8. Februar in Bautzen aufzeigen, warum der Staat sich mit seinen eigenen Fehlern befassen muss.

Im Nachgang zu dem Verfahren wird es eine Pressekonferenz geben, ĂŒber die ich hier berichten werde.

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teleg.eu/s/RA_LUDWIG

#1Minuteum11

Der Staat darf keinen unschuldigen Menschen töten!

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