Freiburger Kantonsgericht: Minderjährige brauchen keine Impfbewilligung der Eltern

Ein solches Einverständnis würde der Uno-Konvention über die Kinderrechte widersprechen.

Die Richter räumen im Urteil zwar ein, dass es sich bei der Impfung um einen medizinischen Eingriff handelt, der einen Angriff auf die körperliche Unversehrtheit eines Menschen darstellt und eine informierte Zustimmung des Patienten voraussetzt. Ein Minderjähriger sei jedoch gemäss der geltenden Rechtsprechung durchaus in der Lage, seine eigene Zustimmung dafür zu geben.

«Mit der Forderung, dass Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren das Einverständnis der Eltern für eine Impfung einholen müssen, versuchen die Eltern den Kindern ein Recht zu nehmen, das sie für sich selber beanspruchen», hält das Kantonsgericht im Urteil fest. Dies würde der Uno-Konvention über die Rechte der Kinder widersprechen.

Die abgewiesene Beschwerde kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden und ist dementsprechend nicht rechtskräftig.

https://www.blick.ch/politik/freiburger-gericht-haelt-fest-minderjaehrige-brauchen-keine-impfbewilligung-der-eltern-id16734592.html

#Gericht #Impfung #Kinder

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