Forwarded from Friedemann Däblitz
Unbedingte Leseempfehlung: Lauterbach wollte 1G für Gastronomie und Handel (@berlinerzeitung).

Anmerkung: Was hier unzweifelhaft erkennbar wird, ist eine kriminelle Energie, die sich nach Art und Umfang mit Nichts vergleichen lässt, was heutzutage sonst so strafrechtlich verfolgt wird. Formell war aber alles irgendwie demokratisch legitimiert. Verfassungsrechtlich drang keine Beanstandung durch.

Es dürfte deshalb sehr sehr unwahrscheinlich sein, dass sich irgendjemand für das Unrecht im Großen strafrechtlich verantworten muss.

Zweifelhaft ist bereits, ob wegen der Verantwortungsdiffusion über die demokratischen und (formal) rechtsstaatlichen Institutionen überhaupt ein strafbares Verhalten vorliegt.

Evtl gem. § 7 Abs. 1 Nr. 10 und Abs. 3 VStGB (Verbrechen gegen die Menschlichkeit). Mindestmaß 3 bzw 5 Jahre Freiheitsstrafe.

Ob und wer sich hiernach strafbar gemacht hat, wäre aber erst aufwändig zu prüfen. Dass das von kompetenter Stelle in einem fairen Strafprozess geschieht, ist in Deutschland quasi ausgeschlossen. Anderswo ist es - zurückhaltend ausgedrückt - auch nicht wahrscheinlich.

Mein Schluss lautet daher:

Das Corona-Unrecht ist das perfekte Verbrechen.

Dank an @Aufdecker für Ihre erfolgreichen Mühen um #Aufarbeitung! (X🔗) @RA_Friede
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