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Warum ein Pädophiler ein zweites Mal zuschlagen konnte

Ein aus Afghanistan Geflüchteter vergeht sich an einer Elfjährigen. Seine Haftstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Doch dann vergeht er sich wieder an einem Kind. Und erneut hat die Tat kaum Folgen.
Khodai R. fühlt sich zu Mädchen hingezogen, die deutlich jünger sind als er. Er chattet mit ihnen und verabredet sich schließlich über den Nachrichtendienst WhatsApp mit einer Elfjährigen, die seine Nummer von einer Freundin erhalten hat.

Als R. und das Mädchen sich am 1. September 2018 zum ersten Mal sehen, am Bahnhof Langenhagen bei Hannover, haben sie in einem Gebüsch ungeschützten Sex. Auch am nächsten Tag, an derselben Stelle. Ein paar Tage später fordert R. das Mädchen in einer Nachricht auf WhatsApp auf: „Schick mal Foto“. Sie schickt ihm Nacktaufnahmen. Wenig später verabreden sie sich wieder.
Am 20. Oktober kommt Khodai R. wieder nach Langenhagen, zum Bahnhof, das Mädchen und er haben einvernehmlichen Sex. Da das Mädchen noch keine 14 Jahre alt ist, begeht Khodai R. aber eine Straftat. Zudem hat er einen Freund mitgebracht, E. Auch der hat Sex mit dem Mädchen, und Khodai R. filmt alles mit seinem Handy.

https://www.welt.de/politik/plus234289210/Wenn-der-Staat-versagt-Kindesmissbrauch.html

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