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Die Operation nennt sich „Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung.“ Und die hat es in sich. Der Finanzpolitiker Sebastian Brehm (CSU) führt folgendes Beispiel an: Ein freistehendes Einfamilienhaus mit 220 Quadratmetern auf 770 Quadratmeter Grund wird aktuell mit 487.000 Euro bewertet. Nächstes Jahr sollten daraus 785.000 Euro werden. Im Erbfall müsste ein Kind in diesem Jahr 87.000 Euro versteuern, nämlich 487.000 Euro abzüglich des Freibetrags von 400.000 Euro. Künftig sollen 385.000 (785.000 minus 400.000) Euro zu versteuern sein. Die Erbschaftssteuer stiege von 9.625 auf 57.855 Euro, also um das Sechsfache. Wenn das keine Steuererhöhung ist, was dann?

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