⚠️CORONA
7-Punkte-Plan von Lauterbach und Buschmann – Das soll im neuen Infektions-Schutzgesetz stehen⚠️

Im September läuft das aktuelle Infektionsschutzgesetz aus, nun haben der Gesundheitsminister und der Justizminister einen Vorschlag für die Fortführung vorgelegt. Der sieht unter anderem eine Maskenpflicht im Fernverkehr vor – aber keine Lockdowns oder Schulschließungen.

Dieses „Stufenmodell“, das die Folgen eines erwarteten Anstiegs von Covid-19-Infektionen abmildern soll, sieht ab dem 1. Oktober eine bundesweite Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vor. Eine Maskenpflicht soll zudem auch im Luft- und Fernverkehr gelten.

Das gaben die Minister in einer gemeinsamen Presseerklärung bekannt zur Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes. Dieses läuft in seiner aktuellen Fassung im September aus.

Länder könnten selbst entscheiden, ob sie eine Maskenpflicht in Innenräumen anordnen – gegebenenfalls auch in Schulen für Kinder ab der fünften Klasse. Zudem werde es auch die Möglichkeit für eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen und Obergrenzen im öffentlichen Raum geben.

Maßgebend sei die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems, der kritischen Infrastruktur und der geregelte Präsenzunterricht an Schulen. Sollten diese gefährdet sein, könne das Land – nach einem Parlamentsbeschluss – in betroffenen Gebietskörperschaften bestimmte weitergehende Schutzmaßnahmen anordnen.

‼️Optionale, weitergehende Schutzmaßnahmen der Länder‼️

Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr.

Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Eine zwingende Ausnahme ist bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in gastronomischen Einrichtungen und bei der Sportausübung für Personen vorzusehen, die über einen Testnachweis verfügen oder genesen sind (Genesenennachweis; es gilt die bisherige 90 Tage-Frist) oder die vollständig geimpft sind und bei denen die letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt.

Maskenpflicht in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article240272949/Corona-7-Punkte-Plan-von-Lauterbach-und-Buschmann-Das-soll-im-neuen-Infektions-Schutzgesetz-stehen.html

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