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Amtsgericht_Weimar_9_F_148_21_EAO_Beschluss_anonym_2021_04_081.pdf
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SPRENGSTOFF FÜR ALLE ELTERN !!! GEHT DAMIT ZU DEN LEHRERN EURER KINDER!!!

BESCHLUSS AMTSGERICHT WEIMAR! (08. April 2021)

Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am ..., und B, geboren am ..., nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie ❗️den Vorgesetzten der Schulleitungen wird untersagt, für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler folgendes anzuordnen oder vorzuschreiben:

1. im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sog. qualifizierte Masken (OP- Maske oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen,

2. Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,

3. an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV-2 teilzunehmen.


Artikel dazu HIER

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