Wegen Kinder-Imfpropaganda: Strafanzeige gegen NÖ Landeshauptfrau Mikl-Leitner‼️

Vom nationalen Impfgremium wurde die Empfehlung ausgesprochen, Kinder im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahren gegen SARS-COV-2 mittels mRNA-Injektionen zu impfen.

Konkret sucht die Ärztekammer bzw. eine mit ihr assoziierte Werbeagentur Ärzte, die sich bereit erklären, motivierende medizinische Vorträge zur Impfung in Schulen abzuhalten. Entsprechendes Werbematerial soll zur Verfügung gestellt werden.

Aufgrund dieser Vorgehensweise erstattet der Gerichtsmediziner Prof. i.R. Dr. Johann Missliwetz nun Strafanzeige wegen § 89 StGB (Gefährdung der körperlichen Sicherheit) gegen die Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.

Es wird auf § 42 AMG verwiesen: Die klinische Prüfung eines Arzneimittels darf an Minderjährigen nur unter besonderen – strengen – Voraussetzungen durchgeführt werden, insbesondere muss der Nutzen für den Minderjährigen das Risiko eindeutig überwiegen.
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