‼️❌⛔️♨️👉🏽PCR- /Schnelltests "nicht geeignet", um eine Infektion festzustellen
Am 8. April 2021 👉🏽
Das für Familiensachen zuständige Amtsgericht untersagte zwei Schulen, den Schülern Masken und Corona-Tests vorzuschreiben, da der Maskenzwang die Kinder "physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung" schädige. Zudem seien die PCR- und Schnelltests "nicht geeignet", eine Corona-Infektion festzustellen. Der Familienrichter kam ebenfalls zu dem Schluss, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten sei.
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage sowie Auswertung diverser Gutachten – von der Hygieneärztin Prof. Dr. med. Ines Kappstein, dem Psychologen Prof. Dr. Christof Kuhbandner und der Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer – gelangte das Amtsgericht zu der Erkenntnis, dass die Maßnahmen eine Gefährdung des Kindeswohls darstellen.