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Das Oberlandesgericht Bamberg hat
Astra Zeneca am 8. April zur Auskunft über Nebenwirkungen seines Corona-Impfstoffs „Vaxzevria“ verurteilt.
Im Zivilverfahren um einen Impfschaden klagt eine 33-jährige aus Oberfranken.
Das Unternehmen verweigert bisher Einsicht in die Forschungsdaten.

Der Prozess ist einer der ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.
Astra Zeneca muss nun sämtliche weitere
Erkenntnisse, die für die Bewertung der
Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des
Impfstoffs von Bedeutung sein können, „soweit diese das Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) betreffen“, herausgeben. Und zwar für die Zeit der Zulassung des Vakzins am 27. Dezember 2020 bis Ende März 2024. Eine Revision gegen das Teilurteil ließ das Gericht nicht zu.
Die damals 30 Jahre alte Klägerin fiel in ein Koma, nachdem sie sich im März 2021 laut Lauterbach nebenwirkungsfrei gegen Corona hatte impfen lassen.


Quelle
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@EinfachSimpelLeben 🚫💉🧬💉🚫
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