Aus der Vergangenheit können wir bereits heute wichtige Erkenntnisse für das kommende Lastenausgleichsgesetz ableiten
Das Lastenausgleichsgesetz wurde 1952 von der damaligen Bundesregierung beschlossen, nachdem zuvor im Jahre 1948 eine Währungsreform durchgeführt worden war.
Mit der durchgeführten Währungsreform wurden alle Reichsmarkbestände - Banknoten, Bankguthaben, Anleihen, Verträge etc. - in die Deutsche Mark umgewandelt. Zuvor gab es jedoch einen Währungsschnitt von durchschnittlich 1:10.
Sachvermögen waren jedoch nicht von der Währungsreform betroffen. Deshalb wurden mittels des Lastenausgleichsgesetzes die Sachvermögen und sonstigen Vermögenswerte mit einer außerordentlichen Vermögensabgabe von 50 Prozent des Wertes belegt (Lastenausgleich).