Eva Herman Offiziell
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"Das hat zunächst erstmal einen Vorteil: „Auf dem Papier werden Hausbesitzer damit sogar reicher“, erklärt der Steuerexperte Sascha Matussek gegenüber der Bild. „Die Kehrseite sind die Steuer-Folgen, wenn das in Zukunft höher bewertete Eigentum an die Angehörigen übertragen wird.“ Und genau das bedeutet künftig bares Geld für den Staat.

Ganz grundsätzlich gilt, dass bis zu einem Immobilienwert von 400.000 Euro der Freibetrag greift. Heißt, ist ihre Immobilie 400.000 Euro oder weniger wert, fällt keine Erbschaftssteuer an. Im Gegensatz zu den Berechungsgrundlagen wurde der Freibetrag überraschenderweise jedoch nicht an die höheren Immobilienwerte angepasst."

https://pleiteticker.de/kostenfalle-erbschaft-mit-diesem-trick-erhoeht-die-ampel-die-steuern/
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