"Es bestand in Österreich oder Deutschland zu keinem Zeitpunkt eine pandemische Notlage. Mehr als 20 Pandemieverordnungen als Versuch der Legitimierung wurden in der Folge in Österreich als verfassungswidrig aufgehoben.

Auf Basis gesetzlicher Grundlagen wäre im Falle des Nachweises einer pandemischen Notlage von nationaler Tragweite, wenn überhaupt, eine ganz allgemeine Einschränkung der Grundrechte gerechtfertigt, aber niemals bei der bloßen Spekulation und dem Verdacht der Möglichkeit der Eventualität. Auch hätte diese Notlage durch entsprechende Untersuchungen auch ständig re-evaluiert werden müssen, d.h. der Fortbestand hätte durch eine entsprechende Faktenlage gestützt werden müssen."

https://www.mwgfd.org/2023/01/3-jahres-rueckblick-zu-corona/
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