"Die Europäische Kommission hat die Verwendung von Grillen-Pulver in Lebensmitteln freigegeben. Ab dem 24. Januar dürfen pro 100 Gramm Fleisch fünf Gramm Insekten enthalten sein. Auch in veganen Fleischersatz-Produkten dürfen Teile der „Acheta domesticus“ (Hausgrille) verwendet werden.

Für die ersten fünf Jahre nach Inkrafttreten der Regelung wird ausschließlich das Unternehmen „Cricket One Co. Ltd“ zum Vertrieb berechtigt sein. Die Firma ist auf Insekten im Essen spezialisiert und stellte bereits 2019 einen Antrag an die EU, Hausgrillenpulver auf den europäischen Binnenmarkt bringen zu dürfen."

https://jungefreiheit.de/kultur/gesellschaft/2023/eu-erlaubt-grille-in-lebensmitteln/
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