"Die Bundesnetzagentur sagt einer Masche vieler Energieversorger den Kampf an, mit der Kunden zeitweise der Zugang zur Grundversorgung verweigert wurde. In einem Positionspapier, das die Bundesnetzagentur am Mittwoch veröffentlichte, stellt die Aufsichtsbehörde noch einmal klar, dass jeder Gas- und Stromkunde den Anspruch hat, in die Grundversorgungstarife des örtlichen Anbieters zu wechseln, wenn er seinen bisherigen Liefervertrag für Strom und Gas gekündigt hat, weil die Preise im bisherigen Tarif deutlich erhöht werden sollten."

https://www.welt.de/wirtschaft/article243293193/Strom-und-Gas-Tarife-Ersatzversorgungs-Trick-jetzt-offiziell-illegal.html
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