"Das Betreuungsgericht Stuttgart hat am 6. Dezember 2022 ein bemerkenswertes Urteil gefällt: Die zwangsweise Durchführung einer Corona-Impfung – und dass ausgerechnet an einer Holocaust-Überlebenden. Laut Gericht leide Inna Z., die unter rechtlicher Betreuung steht, an einer psychischen und einer Demenz-Erkrankung, weshalb sie nicht in der Lage sei, sich einen freien Willen zu bilden.

Zur Abwendung eines gesundheitlichen Schadens durch Nichtbehandlung ihrer körperlichen Erkrankungen und zur Vermeidung von Verwahrlosung müssen die Frau geschlossen untergebracht und geimpft werden."

https://pleiteticker.de/zwangsimpfung-einer-holocaust-ueberlebenden-es-wurde-etwas-genehmigt-was-eigentlich-gar-nicht-genehmigungsfaehig-ist/
The Art of Tweeting: Crafting Engaging and Shareable Content on Twitter