Leserzuschrift zu Insekten in Lebensmitteln bei REWE
Sehr geehrter Herr ...
vielen Dank für Ihre Anfrage zu der neuen EU- Zulassung von „Insektenmehlen.
Nach einem EU weit festgelegten Verfahren zur Bewertung „Neuartiger Lebensmittel“ wurden aktuell bestimmte Pulver aus Insekten als Lebensmittel zugelassen. Dabei wurden Höchstmengen festgelegt, die in Lebensmitteln eingesetzt werden dürfen, ebenso konkrete Anforderungen an die Kennzeichnung. Unter Einhaltung dieser Vorgaben ist eine Verwendung des Pulvers als Zutat für eine definierte Gruppe von Lebensmitteln zulässig.
Die REWE Group hat sich mit dem Thema beschäftigt und sieht, wie viele Experten auch nur eine geringe Relevanz für die Verarbeitung in Lebensmitteln.
Es gibt aktuell in der REWE Group keine Eigenmarkenprodukte, bei denen Pulver aus Insekten eingesetzt wird es bestehen auch keine Überlegungen dies zu tun.
Da wir auf die Inhaltsstoffe unserer Herstellermarken-Produkte keinen Einfluss haben, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich die Kennzeichnung der Artikel und hier besonders die Zutatenliste zu beachten. So haben Sie dann zusätzlich die Möglichkeit sich immer ein ganzheitliches und aktuelles Bild von Ihrem gewünschten Artikel zu machen. Bei Fragen zu diesen Produkten kontaktieren Sie gern direkt den Hersteller. Eine Liste der Artikel wäre nur ein temporärer/aktueller Stand der Inhaltsstoffe, der sich jederzeit ändern kann.
Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kundenservice der Qualitätssicherung
REWE GROUP REWE Deutscher Supermarkt AG & Co. KGaA Firmensitz: Domstraße 20, 50668 Köln