"Seit dem 1. März müssen ukrainische Flüchtlinge, die sich länger als 120 Tage in Polen aufhalten und in Gemeinschaftsunterkünften leben, die Hälfte ihrer Unterkunftskosten übernehmen, wobei eine Obergrenze von 40 Zloty (8,50 Euro) pro Tag gilt.

Besonders schutzbedürftige Gruppen wie Kinder, Rentner, Schwangere, Alleinerziehende, Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren und Menschen in einer besonders schwierigen finanziellen Lage sind von dieser Regelung ausgenommen."

https://www.euractiv.de/section/europa-kompakt/news/polen-halbiert-unterstuetzung-fuer-ukrainische-fluechtlinge/
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