"An diesem Freitag haben hunderte Kleinunternehmer und Soloselbständige nach Münster geschaut: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat über die Corona-Soforthilfen verhandelt. "Das ist ein wichtiges Urteil", sagte Reiner Hermann, Sprecher der Interessengemeinschaft Soforthilfe NRW im Vorfeld. Darauf hätten viele Menschen bundesweit gewartet. Nun ist das Urteil da: Die Rückforderungen von Corona-Soforthilfen für Soloselbständige in Nordrhein-Westfalen waren rechtswidrig, so das Gericht."

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/OVG-urteilt-zu-Corona-Soforthilfe-NRW-100.html
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