Kann eine Diktatur innerhalb eines demokratisch verfassten Staatswesens ihre Berechtigung haben, wenn sie nur vorübergehend in Kraft ist und das Ziel hat, die geltende Verfassungsordnung zu bewahren? Eine merkwürdige Frage, denn kein Gesetzeswerk enthält eine Anleitung dafür, wie man es abschaffen kann. Die ganze Argumentation riecht nach einem Rechtfertigungs-Narrativ derer, die unter Verweis auf den Corona-Notstand einen gleitenden Übergang in die Diktatur inszenieren wollen. Tatsächlich gibt es solche Überlegungen aber schon sehr lange. Zum Beispiel von dem Staatsrechtler Carl Schmitt (1888 bis 1985). Der Autor fand in einem neueren Artikel zum Thema eine gefährliche Tendenz, der wir mit aller Klarheit widersprechen sollten.



https://www.rubikon.news/artikel/der-ganz-normale-ausnahmezustand
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