"Damit sich alles bis 1. Februar ausgeht, muss der Gesetzesentwurf um den 6. Dezember herum bereits vom Ministerrat beschlossen werden – damit die Begutachtungsfrist von sechs Wochen eingehalten werden kann. Noch während der Begutachtungsfrist dürfte dann im Nationalrat im Dezember eine „Trägerrakete“ eingebracht werden. Das heißt, ein „leeres“ Gesetz – im extremsten Fall sogar ein leeres Blatt Papier – um so den Gesetzgebungsprozess bereits beginnen zu können und das Thema dem zuständigen Ausschuss zuzuweisen, ohne das bereits konkrete Inhalte vorliegen.

Begründet wird ein solches vorgehen meist damit, dass es dringend sei. Allerdings wird es sehr gern genutzt, um heikle Themen heimlich durch das Parlament zu winken und die Dikussion auf ein Minimum zu reduzieren. Zumal so die ersten Lesung bereits formell erfolgt ist und der Gesetzgebungsprozess verkürzt wird. Mittels Abänderungsantrag der „Trägerrakete“ könnte dann bei der Plenarsitzung am 20. oder 21. Januar das Gesetz für die generelle Impfpflicht kurzfristig eingebracht und im Nationalrat beschlossen werden. Danach muss nur noch der Bundesrat zustimmen und der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben, damit es nach Kundmachung am 1. Februar in Kraft treten kann. Da der Bundesrat jedoch erst am 3. Februar 2022 regulär tagt, wird wohl eine Sondersitzung anberaumt werden müssen."

https://www.wochenblick.at/fahrplan-der-regierung-so-schnell-kann-die-impfpflicht-kommen/
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