"„Wir stehen vor einer dramatischen Entwicklung in unserer Wirtschaft“, brachte der frühere SPD-Chef Sigmar Gabriel die prekären ökonomischen Folgen der Coronakrise bereits kurz nach deren Ausbruch im April vergangenen Jahres auf den Punkt.

„Unsere Eltern und Großeltern haben schon mal eine Lösung finden müssen – die nannten wir ‚Lastenaustausch‘. Darüber muss man dann öffentlich reden.“ Gabriel spielte auf die 1952 eingeführte Abgabe in Höhe von 50 Prozent auf alle Vermögen an, zahlbar in vierteljährlichen Raten über einen Zeitraum von 30 Jahren. Der Freibetrag belief sich auf 5.000 D-Mark, so dass der größte Teil aller Bürger von der Abgabe betroffen war.

Nach Lage der Dinge könnte Corona zu einer Neuauflage einer Vermögensabgabe führen. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde längst geschaffen. Laut Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes ist eine „Enteignung nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.“

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