"Heute hier einmal eine Frage an das Münchner Ordnungsamt für meine Leser: Wenn man jetzt mal seinen Hund ausführen muss, wo kann man so einen Spaziergang ordnungsgemäß anmelden, und wie kann man die Anmeldung dann auf der Straße gegenüber der Polizei glaubhaft machen?

Auslöser für diese durch einen Tweet angeregte (Galgenhumor-)Frage: Die Polizei in München ging gestern vehement gegen Spaziergänger vor, nachdem Gegner der Corona-Maßnahmen die Menschen aufgerufen hatten, aus Protest gegen diese zum „Spazieren“ auf die Straße zu gehen. Sie drohte Bußgelder von bis zu 3.000 Euro an. Die Form des Protests durch „Spazieren“ ist gewählt, weil die Behörden Versammlungen und Kundgebungen verbieten.

Das Grundgesetz garantiert den Menschen zwar Versammlungs- und Demonstrationsrecht, und führende Aerosol-Forscher betonen, im Freien gebe es keine Ansteckungsgefahr – doch das ficht die Behörden und Regierungen in Deutschland nicht an. Sie haben wesentliche Grundrechte faktisch außer Kraft gesetzt."

https://reitschuster.de/post/trotz-3-000-euro-strafandrohung-muenchner-gehen-auf-die-strasse/
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