Neue Berechnung fordert Eigentümer:

Zeit für Vorbereitung wird knapp: Hausbesitzer müssen bei der Grundsteuer handeln

"Die Vorbereitungen in den Landesfinanzministerien laufen bereits auf Hochtouren, Hunderte Mitarbeiter haben die Behörden eingestellt, um das größte Projekt der Steuerverwaltung seit Jahrzehnten unter Dach und Fach zu bekommen: die Reform und Neuberechnung der Grundsteuer.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Berechnung schon 2018 für verfassungswidrig erklärt. Das geltende Grundsteuergesetz (GrStG) verstoße gegen das Gleichheitsprinzip, hieß es vor rund vier Jahren in der Urteilsverkündung. Aufgrund veralteter Werte aus dem Jahr 1935 in Ostdeutschland und 1964 in Westdeutschland wurden vergleichbare Objekte bisher teilweise komplett unterschiedlich bewertet, was zu großen Abweichungen bei der Höhe des Steuersatzes führt. (...)

‼️Nun müssen mit der Reform auch rund 24 Millionen Wohnimmobilien neu bewertet werden. Dabei nimmt der Gesetzgeber deren Besitzer in eine besondere Pflicht. Sie müssen in diesem Jahr eine eigene Steuererklärung beim Finanzamt für die Neuberechnung einreichen, genauer gesagt eine Feststellungserklärung. Dafür müssen sie eine Menge Daten ans Finanzamt liefern.

Doch das Vorgehen ist alles andere als leicht zu durchschauen, auch weil in einigen Bundesländern künftig andere Regelungen zur Berechnung der Grundsteuer gelten als im Rest der Republik. Steuerberater warnen bereits vor überforderten Verbrauchern. "

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