weisung_einrichtungsbezogene Impfpflicht (1).pdf
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Leserzuschrift

Hallo liebe Frau Herman und Herr Popp,

Es gibt eine Weisung der BA zum Umgang mit dem Gesundheitspersonal ab 15.3. Bzw im Falle der Arbeitslosigkeit.
Vielleicht ist diese Information ℹ️ noch nicht sehr bekannt.

Die Ablehnung der Impfung stellt einen wichtigen Grund dar, heißt: Es gibt keine Sperrzeit und die Verfügbarkeit wird nicht beeinträchtigt, sodass auch nicht mit Leistungskürzung zu rechnen ist.
Voraussetzung ist natürlich, dass man sich für andere Jobs außerhalb des Gesundheitswesens zur Verfügung stellt!


Viele Grüße und herzlichen Dank für Ihre wunderbaren Podcast!!!
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