❗️KEINE LOHNFORTZAHLUNG FÜR UNGEIMPFTE IN QUARANTÄNE!

100,5 berichtet:
Ab dem 11. Oktober erhalten Ungeimpfte in NRW keine Verdienstausfallentschädigungen im Qurantänefall. Möglich macht das eine Klausel im Infektionsschutzgesetz. Die greift in dem Fall, wenn eine Impfung die Quarantäne hätte verhindern können. "Wer sich also die Freiheit herausnimmt, sich nicht impfen zu lassen, obwohl medizinisch nichts dagegenspricht, steht für die Folgen seiner Entscheidung selbst ein – nicht der Arbeitgeber, nicht die Solidargemeinschaft.", so Gesundheitsminister Karl-Josef Lauman. NRW ist nach Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz das dritte Bundesland mit dieser Regel. Davon ausgenommen sind diejenigen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen.

Quelle: https://www.facebook.com/301651256514/posts/10161828406861515/

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