ÜBERRASCHENDER RÜCKSCHLAG FÜR DEUTSCHLANDS BEITRAGSSERVICE

Alle Klagen, die sich grundsätzlich gegen die Berechtigung der Rundfunkabgabe wandten, waren bisher nicht erfolgreich, doch dieses Mal wurde eine Zwangsvollstreckung für nicht legal erklärt!

Denn es ist unrechtmäßig, dass die Öffentlich-Rechtlichen eigenmächtig das Vollstreckungsrecht wie das einer staatlichen Behörde nutzen, obwohl sie keine Behörde sind.
Das bedeutet leider nicht, dass die GEZ-Zwangsgebühren wegfallen. Aber wir freuen uns ja schon, wenn es kleine Erfolge gibt.

Quelle

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