„Ob das Nicht-Äussern von Gergiev oder gar ein Redezwang eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann, erscheint auf jeden Fall fraglich. Dies berührt keineswegs nur das Arbeitsrecht, sondern auch das Verständnis von Demokratie insgesamt.“

https://www.nzz.ch/feuilleton/weil-er-sich-nicht-von-seinem-freund-wladimir-putin-distanzieren-will-wird-valery-gergiev-von-der-stadt-muenchen-entlassen-dabei-waren-seine-sympathien-schon-lange-bekannt-ld.1672294

teleg.eu/s/Rosenbusch
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