💥Wir holen das Versammlungsrecht zurück!💥

Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz besagt:

"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Seit März 2020 fanden in Deutschland mehr als 10.000 Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen und für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit statt.

Alle Demonstranten haben sich dabei auf Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz berufen:

"Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln."

Dieses Recht darf zwar unter freiem Himmel eingeschränkt werden, es darf aber gem. Art. 19 Abs. 2 GG

In keinem Falle in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Das bedeutet, die Versammlungsfreiheit muss - egal welche Umstände vorliegen gewährleistet sein.
Ein Verbot oder eine Auflösung ist also nur dann und zwar ausdrücklich nur dann möglich, wenn die Versammlung nicht friedlich ist.

Seit März 2020 haben Ordnungsbehörden, Polizei und Gerichte immer mehr Hürden (= Auflagen) eingebaut (Personenzahlbegrenzung, nur stationäre Versammlungen, immer detailliertere Anforderungen an Atteste, immer größere Abstände, Teilnehmerlisten, Desinfektionsmittel, FFP2-Masken, Face-Shields usw.)
Keine dieser Auflagen war und ist bis heute rechtmäßig.
Um eine Versammlung zu verbieten, muss eine konkrete Gefahr für überwiegende Rechtsgüter Dritter drohen, deren Eintritt bei Durchführung der Versammlung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar eintreten wird.
Das ist der Maßstab.

Keine friedliche Demonstration verletzt auch nur im Ansatz diese sehr hohen Kriterien. Auch nicht in Pandemiezeiten.
Ansonsten könnte die Regierung mit schikanösen Auflagen jede unbequeme Meinungsäußerung schlicht verbieten.

Wir gaben Demonstrationen vorher nach Versammlungsgesetz angezeigt.
Wir haben gegen Verbote Gerichsverfahren geführt:
1. Instanz
2. Instanz
Verfassungsgerichte

Nachdem die Staatsgewalten alle rechtlichen Möglichkeiten abgeschnitten haben und Demonstrationen einfach unter dem Hinweis "Querdenker" komplett - in jeglicher Form - verfassungsgerichtlich bestätigt verboten wurden, ist hierdurch mMn der erste Anwendungsfall des Art. 20 Abs. 4 GG in der Geschichte der Bundesrepublik eingetreten:

"...wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Die Staatsgewalt hat das kollektive Äußerungsrecht der Menschen zu ihr ungewünschten Themen vollständig abgeschafft und damit unternommen, "diese Ordnung" nämlich die Bindung an die verfassungsgemäße Ordnung (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz), zu der das uneingeschränkte friedliche Versammlungsrecht fundamental hinzugehört, zu beseitigen.

Das Widerstandsrecht ist ein sogenanntes konservierendes Recht. Es erlaubt keinen Umsturz, keinen Putsch und seinerseits nicht die Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung.
Das Widerstandsrecht verlangt, die Ordnung, die das Grundgesetz vorsieht, wiederherzustellen.

Exakt das machen wir, diejenigen, die jetzt Spazierengehen.
Das Grundrecht, dass uns von Staatsgewalten rechtswidrig in seinem Wesensgehalt genommen worden ist, holen wir wieder zurück in die verfassungsmäßige Ordnung.

Deswegen haben wir in der Vergangenheit Versammlungen angezeigt. Nämlich damit die Polizei unsere Versammlungen schützt.
Nachdem das Versammlungsrecht genommen wurde und die Polizei mißbraucht wurde, diesen Rechtsbruch durchzusetzen und Gerichte die Ordnung nicht wieder hergestellt haben, war es nicht nur unser Recht, sondern auch unsere Pflicht, gem. Art. 20 Abs. 4 GG diese Ordnung selbst zurückzuholen.

Es ist jetzt an den Staatsgewalten, ein deutliches Signal zu setzen, dass Demonstrationsverbote rechtswidrig waren und in Zukunft nie wieder im Vorfeld ausgesprochen werden.

Exakt diese Rechtsposition - in Bezug auf Versammlungen - hat die Gewerkschaft der Polizei in Sachsen formuliert und scheint jetzt insgesamt zustimmungsfähig bei der GdP deutschlandweit.

Mein Kanal:

teleg.eu/s/RA_Ludwig
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