🟥 Mein Kommentar zum Fall Inna Z.:

Mein Kollege Holger Fischer hat Beschwerde gegen die Unterbringung und die Zwangsimpfung eingelegt. Diese wurde am 12. Januar 2023 durch das Landgericht Stuttgart beschieden. Danach wurde der Sofortvollzug hinsichtlich der Zwangsimpfung aufgehoben, die Komponistin hätte also derzeit nicht geimpft werden dürfen.
Allerdings stand bereits am Tag zuvor, nämlich am 11. Januar 2023 die Polizei vor der Türe, um Inna abzuholen - und zwar auf Anordnung des Amtsgerichts!
Inna wäre möglicherweise am selben Tag noch geimpft worden, nachdem das Amtsgericht offensichtlich noch nicht einmal die Beschwerde-Entscheidung des Landgerichts abgewartet hat.
👉 Das ist der eigentliche Skandal an der Sache!

Die Amtsrichterin hat die Entscheidung des Landgerichts über die Beschwerde eben NICHT abgewartet!
Wenn Inna zuhause gewesen wäre, hätte ihr die Entscheidung des Landgerichts nichts mehr genutzt!

⁉️Welches Verständnis hat die Richterin am Amtsgericht vom Rechtsstaat, wenn solche unumkehrbaren Entscheidungen eigenmächtig durch von ihr persönlich angeordnete Polizeimacht umgesetzt werden und die nächste Instanz nicht abgewartet wird?

Ich bin der Auffassung, dass die Staatsanwaltschaft sehr wohl den Strafantrag gegen die Richterin sehr sorgfältig prüfen muss.

🟥 Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht

♦️ Autorin des Buches "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten" auch kostenlos als eBook
♦️Mitglied der Anwälte für Aufklärung
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