https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/corona-impfschaeden-klagen-101.html

Dazu RA Jessica Hamed:

Liebe ARD, Betroffene von Impfschäden haben durch die per Verordnung gezielt enorm verschlechterte rechtliche Situation so gut wie keine Chancen auf Schadensersatz.

Es ist daher nicht nachvollziehbar, wieso hunderte Klagen anhängig gemacht werden.

Der Staat hat durch seine Gesetzesänderung bewusst Schadensersatzansprüche, für die er am Ende aufgrund der Verträge mit den Herstellern haften müsste, letztlich fast vollständig vereitelt.

Ich halte diese Änderung der Gesetzeslage per Verordnung zwar für rechtswidrig , aber dass dieser Ansicht ein dt. Gericht folgt, bezweifle ich nach den Erfahrungen aus 3 Jahren „Corona-Rechtsprechung“ doch sehr.

Das einzig Richtige wäre daher, dass der Staat nun die Verantwortung übernimmt und den Geschädigten damit die so gut wie aussichtslosen äußerst kostspieligen (!) Klagen erspart.

Alleine die 1. Instanz kostet die Geschädigten bei einem Streitwert von 150.000 Euro fast 18.000 Euro.

Dass sich Hersteller auf außergerichtliche Vergleiche einlassen, halte ich aus den bereits gegenüber @aznachrichten genannten Gründen ebenfalls für derzeit quasi ausgeschlossen ( https://www.allgemeine-zeitung.de/wirtschaft/wirtschaft-deutschland/impfschaeden-kaum-aussicht-auf-entschaedigung-2244807 ).

Den Betroffenen muss klar sein, dass sie selbst wenn ein Impfschaden als solcher bestätigt würde, kaum die weiteren Voraussetzungen, wie etwa die grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Herstellers beweisen können.

Ferner ist anzumerken, dass die Hürde für die - ungenügende - Entschädigung gemäß § 60 IfSG noch am niedrigsten ist.

Ausführlich habe ich all das auch bereits im Dezember 2022 bei @BILD-TV erläutert (youtu.be/aeasTfdvNt8).“

teleg.eu/s/Rosenbusch
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