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💤 BERLINER POLIZEI IM SONDEREINSATZ Z

👉 🇷🇺 Erst vor kurzem wurde das Z-Verbot vom Amtsgericht Bautzen in einem vielbeachteten Beschluss gekippt. Nun sorgt der Buchstabe wieder einmal für Schlagzeilen. Diesmal war eine Berlinerin betroffen, die den Buchstaben Z mit den Farben der russischen Fahne und der Aufschrift "Druschba" (Freundschaft) auf ihre Autoscheibe geklebt hatte.

Die Berliner Polizei sah sich deshalb in der Verantwortung, den Buchstaben ohne Einwilligung der Fahrerin abzukratzen. Die Frau versuchte mehrmals, die Polizei zur Rede zu stellen. Eine vernünftige Reaktion bekam sie jedenfalls nicht. Sie wurde lediglich auf § 140 StGB verwiesen, laut dem die Billigung von Straftaten verboten sei.

⚠️ Wie wir aus dem Beschluss aus Bautzen wissen, hat die Frau gute Chancen, sich vor Gericht gegen diesen Sondereinsatz der Berliner Polizei zu wehren. Und damit hat die Polizei endlich wieder Zeit, statt auf Buchstaben wieder Jagd auf Kriminelle zu machen... 😇

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