💤 BERLINER POLIZEI IM SONDEREINSATZ Z
👉 🇷🇺 Erst vor kurzem wurde
das Z-Verbot vom Amtsgericht Bautzen in einem vielbeachteten Beschluss gekippt. Nun sorgt der Buchstabe wieder einmal für Schlagzeilen. Diesmal war eine
Berlinerin betroffen, die den
Buchstaben Z mit den
Farben der russischen Fahne und der
Aufschrift "Druschba" (Freundschaft) auf ihre
Autoscheibe geklebt hatte.
Die
Berliner Polizei sah sich deshalb in der Verantwortung, den Buchstaben
ohne Einwilligung der Fahrerin abzukratzen. Die Frau versuchte mehrmals, die
Polizei zur Rede zu stellen. Eine vernünftige Reaktion bekam sie jedenfalls nicht. Sie wurde lediglich auf
§ 140 StGB verwiesen, laut dem die
Billigung von Straftaten verboten sei.
⚠️ Wie wir aus dem Beschluss aus Bautzen wissen, hat die Frau gute Chancen, sich vor Gericht gegen diesen Sondereinsatz der Berliner Polizei zu wehren. Und damit hat die Polizei endlich wieder Zeit, statt auf Buchstaben wieder Jagd auf Kriminelle zu machen... 😇
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