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"Ich liebe dich nicht. Es liegt nicht an dir, es ist nur so, dass ich deinen Schwanz nicht mag, oder irgendeinen Schwanz in diesem Fall. Ich habe Joe betrogen"
Dies ist ein Teil einer Hausaufgabe, die einem 15-jährigen Mädchen in Nevada aufgegeben wurde.

So wurde es dann vor dem regionalen Ausschuss vorgetragen. Bemerkenswert ist die Reaktion darauf:

Der besorgten Mutter wird vorgehalten, dass eine derartige Sprache (das Zitat aus der Hausaufgabe) vor dem Ausschuss nicht akzeptiert wird.

Eine andere Frau aus dem Publikum weist darauf hin, dass das ja genau das Problem ist. Daraufhin wird der Mutter das Wort verboten.

Kindern kann von staatlichen Stellen also der widerlichste Dreck aufgetragen werden. Doch die Beschwerde darüber gilt als obszön.

@ExpressZeitung
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