Endlich gibt es mal schwarz auf weiß Klarheit im Fall Oliver Janich: Die Haftbeschwerde seines Anwaltes listet den Problemkreis sauber auf. Die Haftbeschwerde ist absolut nachvollziehbar.
1) der Ausdruck "Spast" ist zwar an eine allgemeine Abfälligkeit, hat sich aber besonders in der Jugendsprache längst von seinem eigentlichen Bedeutungsgehalt ("Spastiker") gelöst. Heute bedeutet "Spast" soviel wie "uncool", Blödmann oder Depp, ist also allenfalls mit einer milden Beleidigung gleichzusetzen, zumal der Begriff inflationär verwendet wird. Ich bezweifle, dass viele Nutzer dieses Begriffes überhaupt die ursprüngliche Bedeutung kennen. Deswegen kommt auch eine Diskriminierung von Spastikern nicht in Frage.
2) "Hängt Biden" etc. Schon problematischer. Denn auch wenn die Urheberschaft in Frage steht, ist Oliver Janich doch der Kanalverantwortliche. Aufgrund der kurzen Veröffentlichungszeit und der Selbstkorrektur wäre hier m.E. jedoch zumindest von einer Verfolgung mit so drastischen Mitteln abzusehen. Oder wegen Geringfügigkeit einzustellen.
3) "Regierungsmitglieder hinrichten": Ist tatsächlich als Satire und satirischer Vergleich mit einer Impfpflicht anzusehen. Aber dass das für die meisten Staatsanwälte (nicht für alle) zu hoch ist, kann ich mir vorstellen.
4) das "Passvergehen" erscheint mir an den Haaren herbei gezogen.
Ich schließe mich daher auf dieser Grundlage der Forderung nach sofortiger Freilassung Janichs vollumfänglich an. Der Haftbefehl ist demnach zumindest grob unverhältnismäßig, also rechtswidrig.

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