"Doch keine Bestrafung nach Vorzeigen von strittigem Maskenbefreiungsattest

Landgericht stellt Verfahren bei Übernahme der Anwaltskosten ein; Verurteilung durch Amtsgericht hinfällig

Die Verwendung eines Attestes des Arztes Rolf Kron, das vom Tragen einer Maske befreien sollte, wurde einer Rentnerin von der Staatsanwaltschaft München I zunächst als Straftat vorgeworfen. Weil sie auf einer (Coronamaßnahmen-kritischen) Versammlung am 06. Januar 2021 am Stachus in München keine Maske trug und auf Aufforderung der Polizei das Attest vorzeigte, hielt man ihr vor, dies sei der Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses gewesen, also eine Straftat nach § 279 StGB (alte Fassung)."


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