Forwarded from Jessica Hamed
#maskenpflicht #bayern

Die Maske im Unterricht fällt nun auch für die weiterführenden Schulen in Bayern (ab Inzidenz unter 25).

https://lnkd.in/dRq-F6W

Mit Eilantrag vom 23.06.2021 hatten wir für eine Friedberger Schülerin beantragt, die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen in Bayern aufzuheben (25 NE 21.1753).

Dort führten wir u.a. aus:

„Dem Verordnungsgeber ist – endlich – Einhalt zu gebieten. Wenn er nicht einmal jetzt in seine verfassungsgemäßen Grenzen gewiesen wird, steht zu befürchten, dass er aufgrund der sich abzeichnenden Verabsolutierung eines Sicherheitsanspruchs, den es in dieser Form in einer freiheitlichen Demokratie nicht geben kann, in Bezug auf Covid-19 den Ausstieg aus der sich immer weiter zudrehenden Angst- und Sicherheitsspirale nicht mehr schafft.

Wann wenn nicht jetzt, im Sommer, in der die Saisonalität die Fallzahlen unten hält, ist der richtige Zeitpunkt, den Ausnahmezustand zu beenden und die Geltung der Grundrechte wieder vollständig herzustellen.

Sollte das nicht einmal zu diesem Zeitpunkt gelingen, wäre das ein fatales Signal an die politischen Verantwortungsträger*innen und ein zweiter Maßnahmenherbst würde – da das endemisch gewordenen Virus selbstverständlich, ebenso wie andere respiratorische Viren die „Inzidenzen“ wieder ansteigen lassen werden – wahrscheinlich werden.

Offenbar gelingt es der Politik nicht, ein Ausstiegsszenario festzulegen. Dabei liegt dieses auf der Hand.

Der Zeitpunkt des „Exits“ ist spätestens dann erreicht, wenn alle erwachsenen Menschen in Deutschland ein Impfangebot erhalten haben.“

https://lnkd.in/dkN__Nq

Wir begründeten den Antrag im Wesentlichen damit,

1.dass die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs bei Kindern/Jugendlichen nahe null liegt
2. davon auszugehen ist, dass alle Lehrer*innen die wollten, sich inzwischen zumindest erstimpfen lassen konnten
3. es eine starke Evidenz für gesundheitliche Beeinträchtigungen durch das Maskentragen bei Kindern/Jugendlichen gibt – erst Recht bei so heißen Temperaturen
4. dass das Bundesverfassungsgericht in einem Fragenkatalog eines anderen Verfahren zum Ausdruck bringt, nunmehr kritisch auf die Entscheidungen im Hinblick auf die Schule zu schauen
5. die Inzidenz unter 10 liegt und sich die Frage stellt, wann wenn nicht jetzt sollte vom Notstandsmodus zurück in die Normalität gegangen werden.

Wir erklärten auch, warum die Delta-Variante kein Gegenargument ist.

Zu dem vorgenannten Ergebnis kamen jüngst auch die Leiter*innen des Frankfurter Gesundheitsamts:

https://lnkd.in/dSQzytB

Dort resümieren sie:

".....sollte aus unserer Sicht im Herbst 2021 ein normaler Betrieb der Kindergemeinschaftseinrichtungen stattfinden – ohne Test- und Maskenpflicht."
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