Forwarded from Vicky Richter
Urteil: Weigerung zum Tragen einer Maske kann den Job kosten

Weigern sich Arbeitnehmer trotz Anordnung des Arbeitgebers eine Maske zu tragen, riskieren sie unter Umständen eine Kündigung. Auch ein Attest ändert daran nicht unbedingt etwas, zeigt ein Urteil.
Wer im Dienstleistungsbereich arbeitet und Kundenkontakt hat, muss auf Anordnung Maske tragen. Das kann der Arbeitgeber zur Vermeidung von Infektionen mit dem Coronavirus vorschreiben. Wenn sich Beschäftigte strikt dagegen weigern, riskieren sie eine Kündigung, wie ein Urteil (Az. 11 Ca 10390/20) des Arbeitsgerichts Cottbus zeigt, auf das der Bund-Verlag hinweist. Konkret ging es um den Fall einer Logopädin, die einzige Angestellte in einer logopädischen Praxis war. Sie weigerte sich mehrmals, bei Therapiestunden mit Patientinnen und Patienten eine Maske zu tragen. Daraufhin kündigte ihr der Arbeitgeber fristgerecht. Die Logopädin klagte, hatte aber vor Gericht keinen Erfolg. Laut Gericht ist die Kündigung wirksam. Der Arbeitgeber sei sogar verpflichtet, zum Schutz der Gesundheit der Patienten und der Klägerin das Tragen einer Maske anzuordnen.

https://www.bz-berlin.de/deutschland/urteil-weigerung-zum-tragen-einer-maske-kann-den-job-kosten
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