Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Ich habe heute erfahren, dass die Polizei in einem Bundesland (BW) bereits ihr Personal zum Einsatz für die Durchsetzung der Schulpflicht einplanen soll. Dazu werden Daten abgefragt, wieviel Schüler sich im jeweiligen Zuständigkeitsbereich im Distanzunterricht befinden. Das ist natürlich dort, wo der Präsenzunterricht rigoros durchgesetzt werden soll - mit oder trotz Maske und Schnelltest.

Am Beispiel Hessen - ich habe dazu einen Leitfaden des Hessischen Kultusministeriums eingestellt - möchte ich den Eltern erläutern, was im Falle einer Schulverweigerung geschieht:

Der Schulleiter entscheidet über die zwangsweise Zuführung in der Regel erst nach Ausschöpfung aller pädagogischern Maßnahmen.

Ich zitiere:

„Entscheidet sich die Schulleitung danach für eine zwangsweise Zuführung, so gestaltet sich das weitere Vorgehen wie folgt:
Die Schulleitung holt das Einverständnis des Staatlichen Schulamtes ein.
Soweit dieses vorliegt, droht sie den Erziehungsberechtigten die zwangsweise Zuführung des Kindes oder Jugendlichen unter kurzer Fristsetzung an und informiert die örtlich zuständige Verwaltungsbehörde (Gemeinde- vorstand bzw. Magistrat - Ordnungsamt) (Anlage 2).
Sollte die Androhung erfolglos verlaufen, ordnet die Schulleitung die zwangsweise Zuführung an (Anlage 3).
Bei der Zuführung kann gemäß § 68 Satz 3 HSchG die Hilfe des für den Wohnsitz, für den gewöhnlichen Aufenthalt oder den Beschäftigungsort der oder des Schulpflichtigen örtlich zuständigen Ordnungsamtes in An- spruch genommen werden (Anlage 4). Dieses Vorgehen stellt den Normalfall dar, da der Schule in der Regel das geeignete Personal für die notwendigen Maßnahmen fehlt. Die Polizeibehörden leisten den Verwaltungsbehörden gemäß § 44 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) Vollzugshilfe, insbesondere dann, wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass mit dem Widerstand des Schulpflichtigen, seiner Eltern oder Dritter zu rechnen ist. Insofern ist das Ordnungsamt gegebenenfalls über solche Anhaltspunkte zu informieren.“

Es finden sich Standardschreiben für Schulleiter im Leitfaden.

In der Regel erfordert die Anwendung der Zuführung, die ein Mittel des sog. „unmittelbaren Zwangs“ darstellt, einen Bescheid und darin die vorherige Androhung. Wegen Gefahr im Verzug gibt es aber auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung. Ihr findet die Muster im Leitfaden.

Es kommt auf uns zu, vielleicht nicht in allen Bundesländern, und vielleicht laden sie die Eltern vorher zu Gesprächen ein.

Die zwangsweise Zuführung der Polizei endet jedenfalls am Tor zum Schulgelände: Denn dieses darf ohne Test ja nicht betreten werden. Zwangstestung aber ist nicht vorgesehen. Also erschließt sich mir bisher nicht, wie man die Schüler am Unterricht teilnehmen lassen will, wenn sie denn zugeführt sind. Den Test in die Nase oder den Mund rammen darf weder Schulleiter noch Polizei. Mal sehen, was sie diesbezüglich für Überraschungen parat haben werden.



https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/schulvermeider-leitfaden_zur_intervention-0801.pdf
Best Bluetooth Speaker Sound Quality