Bundesjustizministerin Lambrecht hält 2G-Regelung für verfassungswidrig

Lambrecht hält 2G-Regelung für verfassungswidrig
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat Bedenken gegen Pläne einzelner Bundesländer geäußert, im Herbst Freiheiten nur für Geimpfte und Genesene zuzulassen. „Jeder Eingriff in Freiheitsrechte muss gut begründet und verhältnismäßig sein“, sagte sie der „Welt am Sonntag“. „Ich sehe nicht, wie man eine derart schwerwiegende Beschränkung mit dem Infektionsschutz rechtfertigen könnte.“
Es mache einen Unterschied, ob ein Gastronom im Rahmen seiner Vertragsfreiheit nur noch Geimpfte und Genesene bedienen wolle, oder ob der Staat so etwas vorgebe. Ein Arbeitgeber dürfe zudem keinen Mitarbeiter entlassen, sollte er sich einer Impfung verweigern. „Aber es ist durchaus vorstellbar, dass der Arbeitgeber diesen ungeimpften Beschäftigten andere Aufgaben zuweisen kann“, fügte sie hinzu.
Ein weiterer Lockdown oder die Wiederauflage der Bundesnotgrenze seien nicht mehr denkbar, sagte die Justizministerin der Zeitung. „Ich kann mir einen neuen Lockdown nicht vorstellen. Er wäre auch kaum zu rechtfertigen, wenn ein großer Teil der Bevölkerung geimpft ist.“
In Deutschland wird derzeit darüber debattiert, ob Veranstaltungen in Innenräumen auch weiterhin Genesenen, Geimpften und Getesteten (3G-Regelung) offenstehen sollen. Bei einer 2G-Regelung würden nur noch Geimpfte und Genesene zugelassen.

Dehoga kritisiert Aufwand bei 3G-Regel
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) kritisiert den zusätzlichen Aufwand, der seit Inkrafttreten der jüngsten Corona-Schutzverordnung in den Bundesländern gilt. „Die 3G-Regel für Innenräume bedeutet für Gäste wie Gastgeber jetzt wieder mehr Aufwand“, sagte Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Dehoga-Bundesverbandes, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgabe). „Höhere Hürden für den Besuch gehen mit dem Risiko einher, Gäste, die sich testen lassen müssen, zu verlieren und damit Umsatzeinbußen hinnehmen zu müssen.“
Vor allem sorgt sich Hartges um Clubs und Diskotheken in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg. Dort ist künftig ein PCR-Test Pflicht für den Besuch, wenn Gäste nicht genesen oder geimpft sind. Die Betriebe müssen die Nachweise kontrollieren.
Vor einem erneuten Lockdown warnte Hartges. „Das Wichtigste ist, dass unsere Betriebe dauerhaft geöffnet bleiben und Planungssicherheit haben. Unsere Betriebe wie unsere Beschäftigten brauchen dringend Perspektiven für eine sichere Zukunft, so wie von uns lange gefordert“, sagte die Dehoga-Hauptgeschäftsführerin. Daher sei die 3G-Regel trotz Aufwand „definitiv besser, als wieder geschlossen zu werden“.
Kritik äußerte Hartges daran, dass viele Bundesländer am Inzidenzwert zur Beurteilung des Infektionsgeschehens festhalten. „Wir erwarten, dass die Bundesländer hier nachjustieren und zeitnah sachgerechte Parameter wie die Impfquote und die Hospitalisierungsrate für die Bewertung des Infektionsgeschehens einbeziehen.“

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/spahn-will-50er-inzidenz-zuegig-aus-dem-gesetz-streichen-a3585376.html
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