Wie ihr wisst, vertrete ich die Meinung, dass man auch innerhalb der (ganzen) Bewegung Themen und Kritik ansprechen sollte. Idealerweise, nachdem man vorher miteinander gesprochen hat.

„Was rufen Sie den „Querdenkern“ zu?

Da sage ich lieber denen, die demonstrieren wollen: Lasst euch nicht als Querdenker beschimpfen. Und lasst euch nicht auf obskure Geschäftemacher ein. Manchmal denke ich, dieser Ballweg ist eine Satire-Aktion, um jeden Corona-Protest lächerlich zu machen. Das Grundgesetz im Tiergarten neu schreiben – so ein Unsinn. Wir brauchen kein neues Grundgesetz. Das alte war völlig in Ordnung. Lasst euch nicht entmutigen.“

Bei dem Begriff „Querdenker“ handelt es sich um medial aufgebautes Framing, nicht um eine Beschimpfung, das suggeriert, dass derjenige der sich so bezeichnet, sich dafür schämen müsste. Dem ist nicht so. Durch „obskure Geschäftemacher“ wird auch ein Zusammenhang dahingehend hergestellt, dass man das auf konkrete Personen aus der Querdenken Bewegung bezieht. Finde ich sehr unglücklich formuliert.
Das Grundgesetz in Punkten anzupassen ist legitim und auch nötig, da das Grundgesetz in seiner jetzigen Form uns vor dieser Situation NICHT bewahren konnte. Die Argumentation letztes Jahr vom 29. August war schlüssig und hatte auch im Zusammenhang mit den damaligen juristischen Prozessen nichts mit Satire zu tun. Unabhängig davon, warum soll man nicht über Artikel des Grundgesetzes sprechen dürfen?

Kritisch hinterfragen ist das eine, sich pauschal zu „distanzieren“ halte ich für falsch. Zumal Querdenken und andere eben schon sehr lange auf der Straße sind und nicht alles pauschal schlecht geredet werden sollte.

https://teleg.eu/s/Haintz/13153
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Markus Haintz
Rechtsanwalt
@haintz
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