"Lieber Markus,
meine arabischen Freunde sind sehr beunruhigt, da sie in sämtlichen Bereichen mit der Impfung unter Druck gesetzt werden. Sie würden alle gerne an den Demos teilnehmen, haben aber Angst abgeschoben zu werden. Wie sieht die rechtliche Grundlage aus?
Anbei die Übersetzung in arabisch."


Antwort: Selbst die Teilnahme an verbotenen oder nicht angezeigten Demonstrationen wäre rechtlich nur eine Ordnungswidrigkeit, also sicher kein Abschiebegrund, um die Frage zu beantworten.

PS: Ich spreche kein Arabisch, sollte der Text also bedenklich sein, bitte umgehend Rückmeldung an mich!

https://www.fachanwalt.de/magazin/asylrecht/abschiebung-und-ausweisung
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