Freilassung eines sog. “Rädelsführers” um 23:59 nach 30 Stunden Polizeigewahrsam.
Der Betroffene hat durch die Festnahme starke Verletzungen davongetragen. Die Richterin war offenbar voreingenommen, die Polizei konnte nicht sagen, ob der Betroffene an einer genehmigen, spontanen bzw. nicht genehmigten Versammlung teilgenommen hat.