https://verfassungsblog.de/die-bundestagswahl-2021-unter-den-bedingungen-der-pandemie/ "5. Maskenpflicht im Wahllokal?

Größere rechtliche Probleme bereitet hingegen die Frage, ob die Wahlberechtigten im Wahllokal eine Maske tragen müssen. BWahlG und BWO sehen dies nicht vor. Zwar regeln infektionsschutzrechtliche Landesverordnungen die Pflicht zum Tragen von Masken in Innenräumen (vgl. z.B. § 2 der 14. BayIfSMV). Doch gilt das auch für Wahllokale? Immerhin hat der Bund in der BWO den Wahlvorgang haarklein geregelt und eine Bindung der Ausübung des Stimmrechts an das Tragen einer Maske (bislang) nicht vorgesehen. Dies spricht dafür, dass die Länder keine Zusatzanforderungen an die Ausübung des Stimmrechts stellen können. Deswegen steht auch § 11 Abs. 3 der Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg, der ausdrücklich eine Maskenpflicht bei der anstehenden Bundestagswahl anordnet, auf wackeligen Beinen. Rechtlich noch problematischer aber wird es, wenn sich ein Wahlberechtigter weigert, im Wahllokal eine Maske zu tragen. Darf ihn dann der Wahlvorstand von der Teilnahme an der Urnenwahl ausschließen und ihn auf die Briefwahl verweisen? Diese Frage wird man derzeit verneinen müssen. Zwar hat der Wahlvorstand nach § 55 BWO für Ruhe und Ordnung im Wahllokal zu sorgen. Dazu kann er aber Personen nicht ohne Weiteres von der Stimmabgabe ausschließen. Vielmehr regelt § 56 Abs. 6 BWO detailgenau und abschließend, in welchen Fällen der Wahlvorstand einen Wähler „zurückzuweisen“ hat. Das Nichttragen einer Maske lässt sich unter keine der Nummern des § 56 Abs. 6 BWO subsumieren. Die Zurückweisung eines Wählers wegen Nichttragens einer Maske wäre daher rechtswidrig. Daher drohen am 26.9. massenweise Fehler im Wahlverfahren und sich daran anknüpfende Einsprüche nach dem Wahlprüfungsgesetz. Dies könnte nur dadurch vermieden werden, dass die Pflicht zum Tragen von Masken im Wahllokal und die Konsequenzen von Verstößen gegen diese Pflicht auf eine klare Rechtsgrundlage mindestens in der BWO gestellt werden. Dass dies bislang nicht passiert ist, erstaunt."
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