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🇦🇹🤝🇩🇪 Dringender Aufruf aus Österreich 15.11.2021 um 20 : 40 Uhr Thema: Die Lage in Österreich. Zwangsnimpfung, Lockdown für Ungenimpfte, Entscheidungssituation 🇦🇹 Wien braucht Deutschland! Und Deutschland braucht Wien! Am 20.11.2021! 🇩🇪 Dringender Aufruf…
Für alle die sich in solchen Zeiten noch für Einreiseregeln interessieren anbei die nachfolgenden zu Österreich mit dem Hinweis, dass diese lediglich stichprobenartig kontrolliert werden.

Ich bin aktuell in Italien, niemand wollte einen Test sehen, niemand hat irgendetwas kontrolliert, offiziell sieht es anders aus, die Praxis sieht anders aus.

Wenn Österreich fällt, dann haben wir ein Problem. Unterstützt Österreich!

United we stand, divided we fall!

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/oesterreich-node/oesterreichsicherheit/210962

Als „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ sind anerkannt:

gültiges Zertifikat oder ärztliches Zeugnis über einen negativen Test auf COVID-19 (Antigentest nicht älter als 48 Stunden / PCR-Test nicht älter als 72 Stunden ab Probenentnahme) oder

Nachweis über eine vollständige Impfung mit einem in Anlage C der Verordnung aufgeführten Impfstoff:

21 Tage nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder

ab dem Tag der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind, wobei die Zweitimpfung nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und der Erstimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen, oder

Impfung bei Genesenen, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test (z.B. PCR-Test) auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf, oder

weitere Impfung (Auffrischung, Booster), wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer Impfung im Sinne der drei oben genannten Punkte mindestens 120 Tage verstrichen sein müssen.

Genesungsnachweis (Infektion in den vorangegangenen 180 Tagen)
Antikörpernachweis (maximal 90 Tage alt).

Binnengrenzkontrollen und die Kontrolle der coronaspezifischen Einreisevoraussetzungen finden stichprobenartig statt.

Selbst wenn man euch an der Grenze abweisen würde, würde das zumindest Aufmerksamkeit erzeugen, und „Kräfte binden“.
How to Cut in iMovie