Forwarded from Friedemann Däblitz
Weiter heißt es in dem Artikel:

„Dass die Richterinnen und Richter des Ersten Senats nun so weit gehen, ist beachtlich. Man darf wohl davon ausgehen, dass sie das rechtlich geprüft haben – und für zulässig halten. Was keineswegs selbstverständlich ist, weil die damit verbundenen Grundrechtseingriffe und weitere Konsequenzen durchaus erheblich sein können.
[…]
Auch wenn es sich nur um eine Entscheidung in eigener Sache handelt, gehen davon doch, rein faktisch, zwei bedeutsame Signale aus: Zum einen dürften auch andere Gerichte so weit gehen – für das Verfassungsgericht kann insoweit eigentlich nichts anderes gelten als für jedes andere deutsche Gericht. Zum anderen dürfte das Verfassungsgericht kaum zimperlicher sein, wenn Behörden, Organisationen oder Unternehmen solche strengen Nachweise verlangen – oder der Gesetzgeber entsprechende Vorgaben machen sollte.

Mit diesem Verfassungsgericht – das ist die vielleicht nicht beabsichtigte, aber doch faktische Botschaft – ist in der Pandemie sehr vieles möglich. Jedenfalls bei Zugangsbeschränkungen noch viel mehr als bisher.“
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