Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Man mag von Ihnen halten, was man will: Die Juristen in den Bundesministerien sind fachlich nicht zu unterschätzen. Daher: Kann es sein, dass der Gesetzgeber uns bewusst - fast auf den Tag genau - drei Monate Zeit lässt bis zur Erbringung des Impfnachweises in den Bereichen Pflege und Gesundheit?
Es kann sein, dass das u. a. genau im Hinblick auf die 3-Monats-Frist geschieht, sich arbeitssuchend zu melden, wenn man weiß, dass man, ungeimpft, nach Ende dieser Frist arbeitslos sein oder jedenfalls als Freigestellter ALG I beantragen wird?
Nur mal als Denkanstoß.
Wer sich jetzt arbeitssuchend meldet, vergibt nichts. Es entbindet auch nicht davon, dann trotzdem ab 16.3. sein Arbeitsentgelt weiter einzufordern oder Kündigungsschutzklage zu erheben, seine Arbeit in der Zwischenzeit im bestehenden Arbeitsverhältnis weiter anzubieten.
Ich appelliere seit zwei Jahren zur Eigeninitiative. Das ist jetzt auch wieder so ein Fall.
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